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   BVerwG, 01.08.1997 - 8 B 154.97   

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https://dejure.org/1997,20064
BVerwG, 01.08.1997 - 8 B 154.97 (https://dejure.org/1997,20064)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1997 - 8 B 154.97 (https://dejure.org/1997,20064)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1997 - 8 B 154.97 (https://dejure.org/1997,20064)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers - Erledigung als Zulässigkeitvoraussetzung einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Voraussetzungen des Eintritts einer Erledigung der Hauptsache - Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens - Anforderungen an ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 15.08.1988 - 4 B 89.88

    Bauliche Anlage - Beseitigung - Nachbarklage - Erledigung - Bauaufsichtliche

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1997 - 8 B 154.97
    Der bloße Wegfall des Interesses an der weiteren Verfolgung des Rechtsstreits hat allein noch keine Erledigung der Hauptsache zur Folge (vgl. etwa Beschluß vom 15. August 1988 - BVerwG 4 B 89.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 82 S. 31 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Hauptsache aber nur dann erledigt, wenn die Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet geworden ist, wenn also das Rechtsschutzziel in dem Prozeßverfahren nicht mehr zu erlangen ist, weil es entweder bereits außerhalb des Prozesses erreicht wurde oder überhaupt nicht mehr erreicht werden kann (vgl. etwa Beschluß vom 15. August 1988, a.a.O., S. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1997 - 8 B 154.97
    Der Mangel muß vielmehr auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. etwa Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 S. 1 ).
  • BVerwG, 10.11.1988 - 3 C 19.87

    Pflanzenschutzmittel - Sonstige Auswirkungen - Wirkungseintritt - Ersetzbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 01.08.1997 - 8 B 154.97
    Es hat vielmehr insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteil vom 10. November 1988 - BVerwG 3 C 19.87 - Buchholz 424.4 PflSchG Nr. 1 S. 1 ) angenommen, die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) setze voraus, daß sich der Antrag der Kläger auf Zulassung des Bürgerbegehrens erledigt habe.
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